Zur Klärung der Legalität diverser AnyTone und anderer Funkanlagen.

Stellungsnahme Bakom

Sehr geehrter Herr
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage können wir Ihnen folgende Antwort geben:

Die erwähnten Anlagen sind von der Herstellerin für den Betrieb als PMR- wie auch als Amateurfunkanlagen vorgesehen. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Handbuch für die Anlage AT-D878UV und der zugehörigen Konformitätserklärung. Darin erklärt die Herstellerin, dass die Anlage gemäss den anwendbaren Normen für PMR-Anlagen wie auch für
Amateurfunkanlagen konform ist.

Im Rahmen der Prüfung durch das BAKOM wurde eine Überschreitung eines Grenzwertes in der anwendbaren Norm für PMR festgestellt. Da die Funkanlage in allen von der Herstellerin vorgesehenen Modi konform sein muss, wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen.

Weiter informieren wir Sie, dass gemäss den Angaben der Herstellerin die Hardware der Anlagen AT-DV878UV, AT-D878 UV PLUS, AT-DV878UVIl, ADV878UVII PLUS, AT-DV878UVIII und AT-D9 jeweils identisch zueinander
ist.

Sämtliche Geräte und Anlagen, welche vom BAKOM als nicht konform erklärt und auf der Liste der nicht konformen Geräte publiziert werden, dürfen nicht
betrieben werden, auch nicht durch HB9-Funkamateure im Rahmen der für sie geltenden Regelungen (s. dazu Merkblatt «Präzisierungen zur Konformität von
Amateurfunkanlagen
»). Sollten Sie eine nicht konforme Anlage erwerben oder bereits besitzen, müssen Sie die Anlage vernichten. Sie können sie auch an uns zur Vernichtung zusenden.

Auszug aus «Präzisierungen zur Konformität von
Amateurfunkanlagen
»

Benutzung von direkt importierten Amateurfunkgeräten und (Wieder-)Verkauf derselben:

Das BAKOM duldet, dass eine HB9-Funkamateurin oder ein HB9-Funkamateur Amateurfunkanlagen betreibt, welche sie oder er für den Eigengebrauch direkt importiert hat und für die kein europäisches Konformitätsbewertungsverfahren vorliegt. Sie oder er darf diese Amateurfunkanlagen sowohl im Originalzustand als auch mit Abänderungen betreiben.

Von dieser Ausnahmepraxis nicht umfasst werden Geräte, welche vom BAKOM als nicht konform erklärt und auf der Liste der nicht konformen Geräte publiziert worden sind.